Informationen zur Anordnung von Kurzarbeit durch das Corona-Virus:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall
Sollte keine Kurzarbeit möglich sein, müssen die Arbeitnehmer unentgeltlich freigestellt werden und sich umgehend beim Arbeitsamt arbeitslos melden!
Nützliches
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
http://www.bundesfinanzministerium.de
Informationen zum Baukindergeld und Baukindergeld plus in Bayern
http://www.kfw.de/baukindergeld
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